Infos und Anmeldung zu unseren Feuerwerker-Lehrgängen


Wir bieten Staatlich anerkannte Lehrgänge für den Großfeuerwerker und Bühnen-Pyrotechniker

Voraussetzung zum Feuerwerker Lehrgang:
Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen. Anderseitig erfolgt keine Teilnahme an den Lehrgängen!

Lehrgangsleitung: 
Herr Matthias Dröschler

 lehrgang@feuerwerker-verein.de

Grundlehrgang

(Großfeuerwerker)

Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken.

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Grundlehrgang

(Bühnenpyrotechniker)

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater

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Wiederholungslehrgang

(Großfeuerwerker und Bühnenpyrotechniker)

Für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes, die Feuerwerke abbrennen.

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Alle Termine auf einem Blick.