Wiederholungslehrgang - Großfeuerwerker und Bühnenpyrotechniker


Wiederholungslehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken

Für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes, die Feuerwerke abbrennen.

Ausbildungsziel: Auffrischung der Fachkunde, aller pyrotechnischen Grund- und Aufbaulehrgänge, vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern. Der Lehrgang findet ohne Prüfung statt. Der Teilnehmer erhält ein Zeugnis zur Vorlage bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang. Im Wiederholungslehrgang wird keine zusätzliche Fachkunde erworben, sondern es wird nur die bereits erworbene Fachkunde aufrechterhalten und aktualisiert.

Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtsstunden

Lehrgangsinhalte: Bei Wiederholungslehrgängen soll zu Beginn ein Wissenstest durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse des Wissenstests soll der Lehrgangsträger im Wiederholungslehrgang entsprechende Schwerpunkte legen.

Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen für die Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie Explosivstoffen. Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen (gegebenenfalls mit Vorführungen) in folgenden Bereichen:

  • pyrotechnische Sätze und Gegenstände sowie Explosivstoffe
  • Pyrotechnik

Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen

Kosten: (auf Anfrage)


Zum Anfrageformular

Lehrgangsleitung: 
Herr Matthias Dröschler

 lehrgang@feuerwerker-verein.de


Zulassungsvoraussetzung zum Wiederholungslehrgang:

Mindestalter 21 Jahre

 Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag. 

Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen.