Wiederholungslehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken
Für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes, die Feuerwerke abbrennen.
Ausbildungsziel:
Auffrischung der Fachkunde, aller pyrotechnischen Grund- und Aufbaulehrgänge, vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern. Der Lehrgang findet ohne Prüfung statt. Der Teilnehmer erhält ein Zeugnis zur Vorlage bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang. Im Wiederholungslehrgang wird keine zusätzliche Fachkunde erworben, sondern es wird nur die bereits erworbene Fachkunde aufrechterhalten und aktualisiert.
Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtsstunden
Lehrgangsinhalte: Bei Wiederholungslehrgängen soll zu Beginn ein Wissenstest durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse des Wissenstests soll der Lehrgangsträger im Wiederholungslehrgang entsprechende Schwerpunkte legen.
Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen für die Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie Explosivstoffen. Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen (gegebenenfalls mit Vorführungen) in folgenden Bereichen:
- pyrotechnische Sätze und Gegenstände sowie Explosivstoffe
- Pyrotechnik
Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
Kosten: (auf Anfrage)