Grundlehrgang - Großfeuerwerker


Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken

Zum Erlangen einer Erlaubnis nach § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes, für das Abbrennen von Großfeuerwerke.

Ausbildungsziel:
Erlangen der Fachkunde für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – (beschränkt auf Erwerben, Überlassen und Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, Transport innerhalb der Betriebsstätte sowie Vernichten) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T2, F3, F4, sowie Treibladungspulver/Schwarzpulver und Anzündmittel, im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerken.

Lehrgangsdauer:
Lehrgangsdauer: 6 Tage (theoretischer und einen praktischer Teil mit anschließender staatlicher Prüfung)

Lehrgangsinhalte:
Wir vermitteln wichtiges Wissen zum Thema Aufbewahrung und Lagerung, Transport der pyrotechnischen Gegenstände, Eigenschaften und Gefährdungen von Feuerwerkskörpern, Planung und Organisation, das allgemeine Abbrennen von Feuerwerken sowie wichtige Infos zum Thema Anzeige und Genehmigungen. Wir verwenden hierzu unser hauseigenes Lehrmaterial.

Kosten: (auf Anfrage)


Zum Anfrageformular

Lehrgangsleitung: 
Herr Matthias Dröschler

 lehrgang@feuerwerker-verein.de


Zulassungsvoraussetzung zum Feuerwerker Lehrgang:

Mindestalter 21 Jahre

20 Helfernachweise über die Mitwirkung an Großfeuerwerken (diese dürfen nicht älter als 5 Jahre sein). 

Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen.