Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken
Zum Erlangen einer Erlaubnis nach § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes, für das Abbrennen von Großfeuerwerke.
Ausbildungsziel:
Erlangen der Fachkunde für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – (beschränkt auf Erwerben, Überlassen und Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, Transport innerhalb der Betriebsstätte sowie Vernichten) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T2, F3, F4, sowie Treibladungspulver/Schwarzpulver und Anzündmittel, im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerken.
Lehrgangsdauer:
Lehrgangsdauer: 6 Tage (theoretischer und einen praktischer Teil mit anschließender staatlicher Prüfung)
Lehrgangsinhalte:
Wir vermitteln wichtiges Wissen zum Thema Aufbewahrung und Lagerung, Transport der pyrotechnischen Gegenstände, Eigenschaften und Gefährdungen von Feuerwerkskörpern, Planung und Organisation, das allgemeine Abbrennen von Feuerwerken sowie wichtige Infos zum Thema Anzeige und Genehmigungen. Wir verwenden hierzu unser hauseigenes Lehrmaterial.
Kosten: (auf Anfrage)