Grundlehrgang - Bühnenpyrotechniker


Grundlehrgang für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater.

Zum Erlangen einer Erlaubnis nach § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.

Ausbildungsziel: Erlangen einer Erlaubnis nach § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater.

Lehrgangsdauer: Lehrgangsdauer: 6 Tage (theoretischer und einen praktischer Teil mit anschließender staatlicher Prüfung)

Lehrgangsinhalte: Verwenden von– pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2– pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S2– Anzündmitteln der Kategorie P2– pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4, soweit sie für Bühnenzwecke geeignet sind. Aufbewahren, Verbringen und Vernichten– innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme– Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassenvon explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 1.1. Wir verwenden hierzu unser hauseigenes Lehrmaterial. Der Lehrgang schließt mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab.

Kosten: (auf Anfrage)


Zum Anfrageformular

Lehrgangsleitung: 
Herr Matthias Dröschler

 lehrgang@feuerwerker-verein.de


Zulassungsvoraussetzung zum Bühnenpyrotechniker Lehrgang:

Mindestalter 21 Jahre

 Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens 15 verschiedenartigen Theater- oder Bühneneffekten unter Verwendung von unterschiedlichen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1 und T2. 

 Die Mitwirkung an entsprechenden Veranstaltungen muss– im Rahmen einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen und– innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgangerfolgt sein.

Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen.