Lehrgangsleitung:
Herr Matthias Dröschler
lehrgang@feuerwerker-verein.de
Mindestalter 21 Jahre
Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens 15 verschiedenartigen Theater- oder Bühneneffekten unter Verwendung von unterschiedlichen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1 und T2.
Die Mitwirkung an entsprechenden Veranstaltungen muss– im Rahmen einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen und– innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgangerfolgt sein.
Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen.